Extreme Regenereignisse gab es schon immer. Bedingt durch die Klimaveränderungen häufen sich aber seit einigen Jahren Unwetter mit ungewöhnlich starken Wolkenbrüchen. Im Zuge des Klimawandel ist eine weitere Zunahme wahrscheinlich.
Das Auftreten von Starkregen hängt vor allem von Lufttemperatur und Windstärke ab. Mit hohen Temperaturen, gerade an heißen Sommertagen, kann mehr Wasserdampf in der Atmosphäre auf-
genommen und gehalten werden. Bei Abkühlung kondensiert der Wasserdampf manchmal schlagartig und ergießt sich auf relativ kleine Niederschlagsgebiete. Ort und Zeitpunkt des Auftretens solcher Wolkenbrüche sind kaum vorherzusagen.
Innerhalb weniger Minuten oder Stunden fällt dann die durchschnittliche Niederschlagsmenge eines ganzen Monats. Bei diesen außergewöhnlichen Regenereignissen übersteigen die Niederschlagsabflüsse oft deutlich die Leistungsfähigkeit von Kanälen, Leitungen und Gewässern und es kann zu lokalen Überflutungen kommen.

Auch der Boden hat bei Starkregen nicht genug Zeit, das zusätzliche Wasser aufzunehmen, was sich noch verstärkt, wenn es vorher eine Zeit lang überhaupt nicht geregnet hat. Das Wasser fließt dann ungehindert und häufig mit großen Schlammanteilen in Gräben oder tieferliegende Gebiete ab.
Bei uns in der Marsch kommen noch verstärkt Hochwasserereignisse sowie hohe Qualmwasserstände hinzu. Dies sorgt zusätzlich dafür, dass Wasser nicht ausreichend, zum Beispiel durch die Gräben, abgeführt werden kann.
Überflutungen können erhebliche Schäden an Gebäuden sowie der Infrastruktur verursachen und stellen gleichzeitig eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger dar. Da Starkregen und Hochwasser oftmals plötzlich auftreten, können sie nur kurzfristig oder gar nicht vorhergesagt werden. Entsprechend ist es wichtig, Hinweise und Empfehlungen zum Schutz für sich und andere zu kennen und einzuhalten.
In den unten stehenden Absätzen finden Sie Tipps und Hinweise zu den folgenden Themen:
Jedes Hochwasser- und Starkregenereignis verläuft anders.
Daher dürfen keine Rückschlüsse aus alten Vorfällen gezogen werden und es muss immer mit neuen Gefahren und Risiken gerechnet werden.
Falsches Verhalten und ein Unterschätzen der Situation kann immer wieder zu Unfällen führen!
Im Notfall geht Menschenrettung immer der Erhaltung von Sachwerten vor!

1. Eigene Sicherheit sicherstellen: Ruhe bewahren und die Gefahrenzone verlassen!
2. Wie kann ich anderen helfen?
1./2.: Gefahr durch Grundhochwasser und Hochwasser
Viele Gebäude der Samtgemeinde Elbmarsch befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Elbe oder anderen Gewässern. Die Deiche schützen vor Hochwasser. Bei höheren Wasserständen gefährdet jedoch ebenfalls steigendes Grundhochwasser, das sogenannte Qualmwasser, Siedlungsbereiche auch in größerer Entfernung zu den Gewässern.
3. Gefahren des Eintritts von oberflächigen Starkregenabflüssen
Außergewöhnliche Niederschlagsereignisse können zu Überflutungen auf Straßen und Grundstücken führen. Die Folge ist, dass Starkregenabflüsse über tiefer liegende Gebäudeöffnungen (wie zum Beispiel Türen, Treppen, Lichtschächte oder Garageneinfahrten) in Gebäude eintreten.

4. Gefahr des Rückstaus aus der Kanalisation
Starke Regenfälle können in ungesicherten Kellern zu Überschwemmungen durch Rückstau aus der Kanalisation führen.
5. Gefahr durch aufstauendes Sickerwasser
Nach Starkregen oder während lang anhaltender Nässeperioden kann es durch ein Aufstauen von Sickerwasser an den Außenwänden zu Vernässungen der Gebäudehülle oder zu einem unterirdischen Druck auf das Gebäude kommen.
Eintrittsstellen:
Seltene und außergewöhnliche Regenereignisse sind trotz der öffentlichen Vorsorgemaßnah-men nicht allein durch die städtische Infrastruktur zu beherrschen. Der Umgang mit Starkregen kann sich nicht auf die öffentlichen Entwässerungs-systeme beschränken. Aus diesen Gründen sind einige Gefahren ab einer gewissen Auslastung des Kanals nur durch Vorsorgemaßnahmen im und am Gebäude abzuwenden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Gebäude von Schäden durch Wasser zu schützen.

Fest installierte oder mobile Abdichtungs- und Schutzeinrichtungen
Abschirmende Maßnahmen:
Zu beachten ist, dass Barrieren die Gefährdung an anderer Stelle nicht erhöhen sollten. Abdichtungen am Gebäude sind als zusätzliche Schutzmaßnahme immer empfehlenswert, falls die abschirmenden Maßnahmen überschritten werden. Zudem sollte der Abfluss vom eigenen Grundstück immer so gestaltet sein, dass Dritte nicht zusätzlich gefährdet werden.
Aufkantungen können ggf. die Barrierefreiheit beeinträchtigen. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Bei Zufahrten zu tiefer gelegenen Garagen oder Kellerräumen können mittels Rampen und Bodenschwellen ein Überfließen von Regenwasser aus umliegendem Gelände verhindert werden. Hier gilt es die geltenden Bauvorschriften zu beachten.
Mobile Schutzsysteme aus dem Hochwasserschutz sind bei Starkregen durch die fehlende Vorwarnzeit nur bedingt geeignet.
Abdichtung der Gebäudehülle
Grundvoraussetzung: Wasserbeständige Außenhülle
Nasse Vorsorge
1. Kontrollierte Flutung bestimmter Bereiche des Gebäudes
Lässt sich ein Gebäude nicht durch Wassersperren oder Abdichtungsmaßnahme sichern, bleibt nur die Option einer Begrenzung von Überflutungsschäden. Bei Bestandsgebäuden können z. B. bestimmte Bereiche des Gebäudes gezielt geflutet werden. Die Raumnutzung kann vorbeugend entsprechend angepasst werden. Für die Raumverkleidung sollten wasserunempfindliche Materialen (Steinfliesen o.ä.) verwendet werden. Elektrische Geräte sollten nach Möglichkeit oberhalb der Rückstauebene eingebaut werden.
2. Aufständerung des Gebäudes
Bei Neubau in überflutungsgefährdeten Lagen wie an der Elbe kann ein Gebäude über eine Aufständerung auf Stützen über die Überschwemmungslinie angehoben werden. Im Falle der Überflutung dringt so kein Wasser in das Gebäude ein. Der Bereich unter den Stützen könnte als Parkplatz oder Abstellfläche dienen.
Schutz vor Kanal-Rückstau
Kommt es in Folge von Starkregenereignissen zu einem Kanal-Rückstau können Überflutungen bei Entwässerungsanlagen (Waschbecken, Duschabläufe, Waschmaschinen etc.) entstehen, die tiefer als die Rückstauebene liegen. Für diese haftet der Grundstückseigentümer selbst. Als Rückstauebene bezeichnet man die Höhe, bis zu der das Abwasser in den öffentlichen Entwässerungsanlagen ansteigen kann und darf. In der Regel ist dies der höchste Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück (z. B. Bordsteinkante).
Abwassersatzungen der Kommunen legen fest, dass der Grundstückseigentümer für die Herstellung des Rückstauschutzes verantwortlich ist. Hierzu stehen zwei technische Systeme zur Verfügung: Die Hebeanlage oder ein Rückstauverschluss.
1. Rückstauverschlüsse:
2. Hebeanlagen
3. Sicherung einzelner Ablaufstellen