Kommunale Wärmeplanung

Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Elbmarsch!

Die Samtgemeinde Elbmarsch (SGE) hat im September 2025 die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen

Gefördert wurde die Erstellung des Konzeptes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Förderkennzeichen 67K27613). 

Unten stehend finden Sie eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse!

Den vollständigen Bericht zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.

1. Was beinhaltet die kommunale Wärmeplanung?


Abbildung 1: Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung

2. Erkenntnisse zur aktuellen Wärmeversorgung in der Samtgemeinde Elbmarsch

Die Wärmeversorgung macht in der Samtgemeinde Elbmarsch mehr als 60 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes.

Einen großen Anteil (67 %) macht der Wärmeenergieverbrauch der privaten Haushalte aus, gefolgt vom Sektor Industrie (Abbildung 2).

Mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden (Abbildung 3).


Abbildung 2: Wärmeenergieverbrauch der SG Elbmarsch, aufgeschlüsselt nach BISKO Sektoren (GHD = Gewerbe/Handel/Dienstleistungen)

Abbildung 3: Aufteilung des Wärmeverbrauchs in der SGE nach Energieträger

3. Potentiale in der Wärmeversorgung

Folgende Potentiale wurden bei der kommunalen Wärmeplanung analysiert:

  • Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion
  • Ausbau effizienter Infrastrukturen
  • Umstellung auf erneuerbare Energien
    • Energiequellen
    • zentrale oder dezentrale Lösungen
    • Verfügbarkeit
    • Ergiebigkeit
    • Wirtschaftlichkeit
    • Umsetzbarkeit
    • räumliche Nähe zum Verbrauchsort 

3.1 Zentrale Lösungen: Analyse von Wärmenetz- Versorgungsgebieten


  • Überprüfung und Bewertung von räumlich abgegrenzten Bereichen auf Eignung für zentrale Wärmenetze anhand verschiedener Indikatoren
  • Ausweisung von Gebieten, in denen sich zentrale Versorgungslösungen wirtschaftlich und technisch sinnvoll umsetzen lassen


3.1.1 Nicht oder wahrscheinlich nicht wärmenetzgeeignete Gebiete: 


Kriterien:

  • geringe/mittlere Siedlungsdichte und/oder Wärmeverbräuche --> lange Leitungstrassen, wenige Anschlüsse führe zu fehlender Wärmedichte
  • Neubaugebiete mit hohen energetischen Standards --> reduzierte Wärmeabnahme
  • fehlende geeignete Wärmequelle in der Nähe


Ergebnis:

  • Im Samtgemeindegebiet sind nahezu alle Bereiche nicht wärmenetzgeeignet (Abbildung 4, blaue Bereiche)
  • Faktoren für den Ausschluss:
    • fehlender Wärmeabsatz
    • großer Abstand der Gebäude zueinander --> große Leitungslängen
    • nicht wirtschaftlich
    • für einige Gebiete: trotz ausreichender Wärmeliniendichte keine geeigneten Quellen in der Nähe,
  • begünstigt aber gleichzeitig die Installation von Luftwärmepumpen, da die Abstände Probleme mit den Schallemissionen reduzieren.


Fazit: 

  • Großer Abstand der Häuser begünstigt die Installation von Luftwärmepumpen, da Probleme mit der Schallemission reduziert sind


3.1.2 Wahrscheinlich wärmenetzgeeignete Gebiete (Prüfgebiete):


Kriterien:

  • Mehrere Rahmenbedingungen sprechen für eine zentrale Wärmeversorgung
  • Es bestehen technische, wirtschaftliche oder organisatorische Unsicherheiten
  • Beispiel: Siedlungsbereiche mit geschlossener oder überwiegend geschlossener Bebauung, mittlerem bis höherem Wärmebedarf, einer erneuerbare Wärmequelle grundsätzlich verfügbar, aber nicht erschlossen, 


Ergebnisse (Dargestellt in Abbildung 4/5, violette Bereiche):

  • keine Bereiche in Drage
  • Gemeinde Marschacht
    • der westliche Bereich um Rewe in der Elbuferstraße
  • Gemeinde Tespe
    • das Areal mit dem Schwimmbad/Sporthalle und der Grundschule
    • am Ortsausgang das Gebiet um den Edeka


3.1.3 Sehr wahrscheinlich wärmenetzgeeignete Gebiete:


Kriterien:

  • hohe Siedlungsdichte
  • direkt verfügbare Wärmequellen
  • hoher und konstanter Wärmebedarf
  • Realisierbarkeit von wirtschaftlichen Netzstrukturen
  • Technische Erschließung unkompliziert. 


Ergebnis:

  • In der SGE nur ein Gebiet beim Rathaus Marschacht (vom Altenheim im Osten bis zur Grundschule/Sporthallte im Westen), dargestellt in Abbildung 4/5, orange Bereiche.
  • Ausdrückliche Empfehlung des Planungsbüros, das Gebiet  detailliert zu überprüfen

3.1 Dezentrale Lösungen

  • Empfohlen für alle Bereiche der Elbmarsch, bei denen eine Wärmenetzversorgung unwahrscheinlich ist (siehe 3.1.1) --> mehr als 99 % der beheizten Gebäude (Abbildung 4, blaue Bereiche)
  • Empfohlene erneuerbare Alternativen zu fossilen Energieträgern:
    •  Wärmepumpen
    • Biomasse- Heizkessel (Holzpellets)
  • Biomasse Einsatz vor allem dort, wo durch Sanierungsstand weiterhin hohe Vorlauftemperaturen erforderlich sind      (z. B. denkmalgeschützte Gebäude)

Abbildung 4: Gebietseinteilung der SGE nach voraussichtlicher Wärmeversorgungsart

Abbildung 5: Mögliches Wärmenetz in der Elbuferstraße (Marschacht) rund um das Rathaus

4. Prognose zu Wärmeversorgung in der Samtgemeinde

Ein wichtiger Baustein zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung ist die Senkung des Wärmebedarfs. Dies geschieht vor allem durch die energetische Gebäudesanierung, insbesondere die Kombination von baulichen Sanierungsmaßnahmen mit moderner und intelligenter Versorgungstechnik, Energieberater helfen dabei, die geeigneten und wirtschaftlichen Maßnahmen für die Sanierung der Gebäude zu identifizieren.


Ein weiterer Baustein ist die Umstellung der Wärmeversorgung auf Alternativen zu mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystemen.

Während 2025 die Wärmeversorgung der Elbmarsch vor allem noch durch fossile Energieträger (v. a. Erdgas) stattfindet , ist bereits 2030 der zunehmende Einsatz vom Wärmepumpen als wahrscheinlich anzunehmen (Prognose zum Ausbau in Fünfjahresschritten: Abbildung 6 und 7). Dabei ersetzen Wärmepumpen verstärkt mit Erdgas oder Heizöl betriebene Heizungsanlagen, die das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht haben. Die Effizienz der Wärmepumpen kann durch Systeme zur Wärmerückgewinnung noch verstärkt werden.

Das Heizen mit Biomasse ist eine Alternative, wenn der Einbau einer Wärmepumpe nicht uneingeschränkt möglich ist. Im Bereich der Industrie kann der Einsatz von Biomasse und Heizstrom zur Bereitstellung von Prozesswärme und als Ersatz für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizsysteme eingesetzt werden.

Immer teurere fossile Energie und die Notwendigkeit zum Ersatz von alten Heizanlagen beschleunigen den Umstieg auf Wärmepumpen weiter bis 2035.


Sofern die Prognose zutrifft, kann bis 2040 eine THG-Reduktion von 97 % gegenüber dem Jahr 2024 erreicht werden (Abbildung 8). Die verbleibenden THG-Emissionen resultieren aus den Vorketten der einzelnen Energieträger, welche über die Emissionsfaktoren berücksichtigt werden.


Abbildung 6: Prognostizierte Versorgungsart je Baublock im Wärmewendenszenario der SGE in den Zieljahren 2025,2030, 2035 und 2040

Abbildung 7: Anteil versorgter Gebäude nach Heiztechnologie für die SGE im maßgeblichen Szenario für die Zieljahre

Abbildung 8: Treibhausgasemissionen der SGE im maßgeblichen Zielszenario bis 2040

5. Umsetzungsstrategie der kommunalen Wärmeplanung

Abbildung 9: Handlungsfelder der Umsetzungsstrategie zur Wärmeplanung in der SGE

Abbildung 10: Vorgeschlagene Maßnahmen zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung

Weitere Informationen des Projektträgers unter  www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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