Kommunale Wärmeplanung

Start der Kommunalen Wärmeplanung

Die Samtgemeinde Elbmarsch hat im September 2024 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen!

Gefördert wird die Erstellung des Konzeptes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Förderkennzeichen 67K27613). 

Was beinhaltet eine kommunale Wärmeplanung?


Warum eine kommunale Wärmeplanung?


Die Wärmeversorgung macht in der Samtgemeinde Elbmarsch mehr als 60 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn  mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden.

Die gestiegenen Heizkosten bei der Wärmeerzeugung durch fossile Brennstoffe sind enorm. Für eine zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung muss verstärkt auf erneuerbare Energien (z.B. Flussthermie) und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus z. B. Industrieanlagen gesetzt werden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird gezielt der Wärmebedarf ermittelt und strategisch geplant, welche Gebiete auf welche Weise mit Wärme versorgt werden können.


Weitere Informationen des Projektträgers unter  www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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