Mit dem Beitritt zur Klimaschutz-Charta des Landkreises Harburg hat sich die Samtgemeinde Elbmarsch das ambitionierte Ziel gesetzt, bereits 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dies ist auch die Zielvorgabe, die das Land Niedersachsen im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) festlegt.
Mit der Einstellung der Klimaschutzmanagerin im Februar 2024 hat die Samtgemeinde den Startschuss gesetzt für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes wurden der Treibhausgasausstoß innerhalb des Samtgemeindegebiets erfasst, Wege zur Treibhausgasneutralität aufgezeigt und Maßnahmen vorgeschlagen.
Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts ist nun abgeschlossen.
Die vollständige Version findet sich hier.
In den folgenden Abschnitten ist der Inhalt des Klimaschutzkonzeptes zusammengefasst:
Gefördert wurde die Erstellung des Konzeptes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Förderkennzeichen 67K225657, Vorhaben "KSI: Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Klimaschutzmanagement für die Samtgemeinde Elbmarsch, Laufzeit 01.02.2024-31.01.2026).
Was beinhaltet ein Klimaschutzkonzept?
Das Klimaschutzkonzept enthält die in der Abbildung rechts aufgeführten Bestandteile.
Zunächst wird aufgenommen, wie der Stand innerhalb der Kommune ist, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und wie viel Treibhausgas innerhalb der Kommune produziert/freigesetzt wird. Im Anschluss an die Ist-Analyse wird nach Möglichkeiten gesucht, um die Treibhausgasminderungsziele zu erreichen (Potentialanalyse). Priorisierte Handlungsfelder und Strategien werden festgelegt (Szenarienanalyse). Die Bürger der Kommune und verschiedene Akteure werden während des Erstellungsprozesses des Konzeptes auf vielfältige Weise beteiligt.

Basierend auf den Ergebnissen der Potential- und Szenarienanalyse wird ein Katalog mit möglichen Klimaschutz Maßnahmen erstellt.
Wichtig für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik und somit ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes sind auch die Entwicklung von Strategien, um die getroffenen Maßnahmen auf Dauer zu verankern und festigen (Verstetigung) und die Kontrolle der Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen (Controlling-Konzept).
Wofür braucht man ein Klimaschutzkonzept?
Ein Klimaschutzkonzept zeigt Möglichkeiten und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen auf.
Der Mindeststandard eines Klimaschutzkonzeptes sollte die Erfüllung der Klimaschutzziele des Landes Niedersachsens (Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)) sein. Das Land Niedersachsen hat im Bundesvergleich ambitioniertere Klimaschutzgesetze mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040.
Das fertige Klimaschutzkonzept bietet der Samtgemeinde Elbmarsch die Basis für die künftige Klimaschutzpolitik.
Zentraler Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) ist die Erstellung einer Energie- und Treibhausgas-Bilanz. Sie zeigt Verbräuche und die sich daraus ergebenden Treibhausgasemissionen auf. Diese werden aufgeteilt in die verschiedenen Verbrauchsarten (Strom, Wärme, Verkehr usw.) und nach den verschiedenen Kategorien an Verbrauchern (private Haushalte, Industrie usw.) (Abbildung 1).
Diese Datengrundlage hilft bei der Planung von Klimaschutz-Aktivitäten der Samtgemeinde und zeigt Schwachstellen und Verbesserungspotenziale auf.
Die Verbrauchsdaten für die Treibhausgasbilanz wurden bei den entsprechenden Quellen abgefragt (u. a. Netz- und Anlagenbetreiber, Energieversorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen usw.). Datenlücken wurden über Hochrechnungen auf Basis lokaler Daten sowie über Landes- und Bundesdurchschnittswerte geschlossen.

Abbildung 1: Bestandteile der Energie- und Treibhausgasbilanz für die Samtgemeinde Elbmarsch
Die Bilanz wurde entsprechend der Anforderungen des Fördermittelgebers unter Einhaltung der BISKO-Methodik (Bilanzierungssystematik Kommunal) erstellt. Treibhausgasemissionen werden sowohl für CO2 als auch für andere klimaschädliche Gase inklusive Vorketten (von der Primärenergiegewinnung bis zum Endkunden einschließlich aller Materialaufwendungen, Transporte und Umwandlungsschritte) angegeben. Ergänzend zum BISKO-Standard wurden zu den energiebedingten Emissionen im Klimaschutzkonzept der Samtgemeinde Elbmarsch auch die nicht-energetischen Emissionen aus der Landwirtschaft berücksichtigt.
Es wurden die Verbräuche und Emissionen der Jahre 2018 bis 2022 erfasst.
Im Jahr 2022 wurden im Gebiet der Samtgemeinde gut 248 GWh Endenergie verbraucht und damit etwa 10 % weniger als 2018 (Abbildung 2). Einige der zu erkennenden Schwankungen beruhen auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Gaskrise und Witterungsbedingungen (z. B. die milden Winter in den Jahren 2019 und 2020).
Durch die vergleichsweise geringe Bedeutung von Wirtschaft und Verkehrsinfrastruktur in der Samtgemeinde liegt der Pro-Kopf-Verbrauch mit 18.9 MWh deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (Abbildung 3).
Ein Großteil des Energieverbrauchs entfällt auf die Sektoren Private Haushalte. Dort liegt der Pro-Kopf-Verbrauch sogar über dem Bundesdurchschnitt. Das liegt vor allem an dem großen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern in der Elbmarsch mit 94 %.
Der Verbrauch des Wirtschaftssektors macht durch die geringe Anzahl an Betrieben auf dem Gebiet der Samtgemeinde einen geringeren Teil am Endenergieverbrauch aus.
29 % des gesamten Endenergieverbrauchs fällt auf den Sektor Verkehr. Der Grund für den hohen Verbrauch ist, dass ein Großteil der Bevölkerung durch die örtlichen Gegebenheiten und das Fehlen von städtischen ÖPNV- Angeboten auf das eigene Auto zurückgreift (sogenannter MIV, motorisierter Individualverkehr, der 65 % des verkehrsbedingten Endenergieverbrauchs ausmacht). Positiv auf die Bilanz wirkt sich aus, dass auf Samtgemeindegebiet kein Autobahnanschluss gegeben ist, wodurch sich der Durchgangsverkehr im Wesentlichen auf die B404 beschränkt. Die über die Bundesstraße gegebene gute Anbindung an die umliegenden Städte begünstigt vermutlich die hohen Ein- und Auspendlerzahlen (im Verhältnis 14:1 zu örtlich Beschäftigten).

Abbildung 2: Endenergieverbrauch in der Samtgemeinde Elbmarsch von 2018 bis 2022 nach Sektoren: Mobilität (MOB), Industrie (IND), Gewerbe/Handel/Dienstleistungen (GHD), Kommunale Einrichtungen (KE), private Haushalte (HH)

Abbildung 3: Spezifischer Endenergieverbrauch pro EInwohner im Jahr 2022 in der Samtgemeinde Elbmarsch im Vergleich zu Deutschland (BRD) und NIedersachsen nach Sektoren: Minilität (MOB), Wirtschaft (WI) und private Haushalte (HH)
Den größten Teil des Verbrauchs in der Samtgemeinde Elbmarsch nimmt die Wärmeversorgung ein mit 58 %. Einen Großteil davon stammt von den privaten Haushalten und der Industrie (Abbildung 4).
Sowohl in der Wärmeversorgung als auch im Bereich Mobilität werden nach wie vor vorwiegend fossile Kraftstoffe eingesetzt. Entsprechend kommt beiden eine große Bedeutung auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität zu.

Abbildung 4: Entwicklung de Endenergieverbrauchs nach Anwendungen in der Samtgemeinde Elbmarsch

Abbildung 5: Stromverbrauch nach Anwendungen 2022 in der SGE

Abbildung 6: Wärmeverbrauch nach Energieträgern 2022 in der SGE

Abbildung 7: Kraftstoffverbrauch (Endenergie) nach Energieträgern 2022 in der SGE
Im Sektor Stromverbrauch wird vor allem für allgemeine Stromanwendungen (Haushalt etc.) gebraucht, Den Bereichen Wärme und Mobilität kommen bisher nur geringe Anteile zu (Abbildung 5).
68 % des Wärmeverbrauchs der Elbmarsch werden über Erdgas und 18 % über Heizöl und Flüssiggas gedeckt (Abbildung 6). Der Anteil an Erneuerbaren Wärmeoptionen liegt lediglich 14 %. Nah- und Fernwärme spielt bisher in der Samtgemeinde keine Rolle.
Im Sektor Mobilität wird ebenfalls der Großteil der Kraftstoffe durch fossile Ressourcen (Diesel/Benzin) gedeckt (Abbildung 7). Elektromobilität spielt mit 0,3 % kaum eine Rolle. Es ist jedoch in den letzten Jahren eine Zunahme zu erkennen bei der Zulassung von voll- oder teilelektrischen PKWs im Landkreis Harburg.
2022 wurden in der Samtgemeinde bereits knapp 37 GWh erneuerbare Energie erzeugt, darunter aus PV Anlagen, BHKWs, Biogasanlagen und weitere Wärme aus erneuerbaren Quellen. Die Biogasanlagen produzierten im Jahr 2022 7.720 der eingespeisten rund 11.000 MWh an Strom.
Seit 2021 ist ein starker Zubau an PV Anlagen in der SGE zu erkennen. 2023 waren 675 Anlagen installiert, die ca. 8,7 MWp produzieren können.

Abbildung 8: Entwicklung der Photovoltaik-Anlagen und Speicher in der SGE bis 2023
Der energiebedingte Ausstoß klimarelevanter Emissionen in der Samtgemeinde Elbmarsch lag im Jahr 2022 bei 74.269 Tonnen CO2-Äq.
Insgesamt entfallen 2022 etwa 33 % der THG-Emissionen auf den Verkehrssektor. Etwa 67 % der Emissionen resultieren aus dem Energieverbrauch für die Strom- und Wärmebereitstellung. Daran haben die privaten Haushalte den größten Anteil (Abbildung 9).
Pro Kopf ergaben sich 2022 spezifische Emissionen von etwa 5,7 t CO2-Äq und somit weniger als im Bundesdurchschnitt (7,6 t/EW).

Abbildung 9: Treibhausgas-Emissionen von 2018 bis 2022 in der Samtgemeinde Elbmarsch nach Sektoren: Mobilität (MOB), Industrie (IND), Gewerbde/Handel/Dienstleistungen (GHD), Kommunale Einrichtungen (KE), private Haushalte (HH)
Die THG-Emissionen aus dem Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sind der Bilanz nach BISKO nicht erfasst, aber entscheidend für den individuellen CO2-Fußabdruck der Einwohner und Einwohnerinnen in der Samtgemeinde in Bezug auf das Ziel Treibhausgasneutralität.
Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft in der Samtgemeinde, werden an dieser Stelle die Emissionen aus der Landwirtschaft gesondert dargestellt, auch wenn sie nicht in der Bilanz nach BISKO enthalten sind.
m Jahr 2022 wurden etwa 18.800 t CO2-Äq von der Landwirtschaft emittiert. Diese Menge wird also zusätzlich zu den energiebedingten Emissionen in Höhe von 74.269 t CO2-Äq ausgestoßen und macht damit 20 % der ermittelten Gesamtemissionen der Samtgemeinde aus.

Abbildung 10/11: Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft nach Emissionsquelle

Treibhausgasneutral zu werden ist ein Ziel, das alle mittragen müssen. Es muss in erster Linie ein Umdenken erfolgen. Strom- und Wärmeversorgung sowie der Verkehrssektor müssen langfristig auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Ohne eine Reduktion des Energieverbrauchs wird die Versorgung mit erneuerbaren Energien jedoch extrem aufwendig und deutlich kostenintensiver. Eine Umgestaltung muss dementsprechend auf verschiedenen Sektoren erfolgen. So ließen sich theoretisch die Treibhausgasemissionen in der SG Elbmarsch bis 2040 um 89 % reduzieren (Abbildung 12).
Einsparpotentiale von Energie müssen bei öffentlichen Gebäude der Samtgemeinde ebenso wie bei privaten und gewerblichen Gebäuden genutzt werden. Der Schlüssel dazu sind Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen an Gebäudehüllen und Heizsystemen. Aber auch das Nutzerverhalten kann angepasst werden.
Der Einfluss der Samtgemeinde auf die Entscheidungen privater Haushalte und von Wirtschaftsunternehmen ist jedoch begrenzt. Sanierungsmaßnahmen setzen Investitionen der Eigentümer voraus. Eine Änderung des Nutzerverhaltens kann nur erfolgen, wenn die Bereitschaft dazu besteht. Die Samtgemeinde kann höchstens durch die Bereitstellung von Informationen und Beratungsmöglichkeiten die Entscheidung und Umsetzung erleichtern.
Die Samtgemeinde hat vor allem die Aufgabe, mit gutem Beispiel voranzugehen. Durch ein systematisches Energiemanagement lässt sich bereits einiges einsparen. Die Samtgemeinde wird dies mit Hilfe eines Förderprogramms zeitnah umsetzen. Dabei wird auch eine Sanierungs- und Maßnahmenprioritätsliste für die eigenen Gebäude erstellt, mit deren Hilfe schnellst möglichst Sanierungsmaßnahmen vorangetrieben werden. Mehr Informationen zum Energiemanagement der Samtgemeinde gibt es hier.
Werden die Einsparpotentiale in der Samtgemeinde Elbmarsch maximal gut genutzt, ist bis 2040 eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um 31 % gegenüber dem Bilanzjahr 2022 möglich. Zur Zielerreichung muss der Wärmeverbrauch um 24 % reduziert werden. Der Stromverbrauch bietet weniger Einsparmöglichkeiten, sollte aber bis 2040 um ca. 16 % zu senken sein. Ein Grund dafür ist z. B. der steigende Strombedarf für die Bereitstellung von Wärme und Kälte.
Ausschließlich über eine Verbrauchssenkung ist die Treibhausgasneutralität nicht zu erreichen. Entscheidend ist auch, welche Energieträger eingesetzt werden und wie die Energie erzeugt wird, um zukünftig den Energiebedarf zu decken. Fossile Energieträger müssen so weit möglich durch erneuerbare ersetzt werden.
(Abbildung 13).
Bei der Wärmewende wird die zentrale Entwicklung der Einsatz von Wärmepumpen sein (Abbildung 15). Kleinere Wärmenetze können lokal eine Rolle spielen. Genauere Informationen zur Wärmewende finden sich bei den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung hier!
Für die Erreichung der Treibhausgasneutralität braucht es eine Mobilitäts- und Antriebswende, denn aktuell werden 94 % fossile Kraftstoffe eingesetzt. Reduktionen in diesem Bereich hängen stark von den Strategien zur Verkehrswende auf Bundes- und Landesebene ab. Die Elektrifizierung des Verkehrssektors und die Umstellung auf alternative Kraftstoffe dürfte dabei zentral sein. Die Verkehrswende erfordert zusätzlich zur Elektrifizierung eine Verlagerung auf ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie Carpooling-Konzepte oder ähnliches. Die Zuständigkeit für den ÖPNV liegt beim Landkreis Harburg. Aufgrund der ländlichen Lage und der geringen Bevölkerungsdichte in der Samtgemeinde Elbmarsch ist jedoch aktuell ein Ausbau des Angebotes nur begrenzt wahrscheinlich. Auch die Umstellung auf Rad- und Fußverkehr ist erschwert durch die Abgelegenheit und den vergleichsweise großen Entfernungen zwischen den Ortschaften und zu den umliegenden Gemeinden.
Es ist zu erwarten, dass der Anteil von Strom am Energiemix zunehmen wird. Wesentliche Faktoren sind dabei die zu erwartende Elektrifizierung der Wärmeversorgung (Wärmepumpen) und des Verkehrssektors (E-Autos)(Abbildung 14). Der Stromanteil für allgemeine Stromanwendungen (z. B. für Beleuchtung, Haushaltsgeräte) nimmt hingegen anteilig ab.
Durch die zunehmende Elektrifizierung wird auch der lokale Ausbau erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Abbildung 12: Treibhausgas-Minderungspfad bis 2040 für die Samtgemeinde Elbmarsch im Klimaschutz-Szenario, unterteilt in die Sektoren: Mobilität (MOB); Kommunale Einrichtungen (KE); Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD); Industrie (IND) und private Haushalte (HH)

Abbildung 14: Anteilige Entwicklung der Stromanwendungen in der Samtgemeinde Elbmarsch im Klimaschutz-Szenario

Abbildung 15: Entwicklung des Wärme-Mixes im Gebäudebestand der Samtgemeinde Elbmarsch

Abbildung 13: Entwicklung des Energie-Mixes nach Energieträgern in der Samtgemeinde Elbmarsch
In der Samtgemeinde besteht noch ein deutliches Potential zum Ausbau von erneuerbaren Energien (Abbildung 16).
1. Windenergie
Der Windkraft kommt bisher keine bedeutende Rolle bei der Stromerzeugung in der Samtgemeinde zu, Potentiale zum Ausbau hängen davon ab, ob Flächen dafür zur Verfügung stehen. Es gilt, geltende Abstandsregelungen und den Naturschutz zu beachten.
Für den Landkreis Harburg besteht die Zielvorgabe, dass 3,12 % der Kreisfläche bis 2032 für Windenergie ausgewiesen werden müssen. Im Zuge der Ausweisung neuer Flächen für Windenergie arbeitet der Landkreis an einer Änderung seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – der „2. RROP-Änderung – Teilplan Windenergie“. Diese sieht vor, dass in der Samtgemeinde Elbmarsch 132 ha für Windenergie zur Verfügung stehen. Die identifizierte Fläche liegt in der Gemeinde Tespe, zwischen Bütlingen und Avendorf und entspricht 0,85 % der Gesamtfläche der Samtgemeinde. Weitere Flächen werden gerade hinsichtlich ihrer Eignung untersucht. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
2. Photovoltaik
In den vergangenen Jahren war ein starker Zubau von Aufdach-PV-Anlagen in der Samtgemeinde zu verzeichnen. Allein im Jahr 2023 wurde die installierte Leistung um 39 % gesteigert und ist damit auf 6,9 MWp gestiegen. Das ist jedoch deutlich weniger, als mit den verfügbaren Dachflächen erzeugt werden kann. Von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die Erzeugungspotenziale sind die Dachflächen von Gewerbebauten. Eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen besteht laut Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) inzwischen für alle Gebäude die neu errichtet werden und eine Dachfläche von mindestens 50 m2 aufweisen, sowie wenn Veränderungen an einem bestehenden Dach dieser Mindestgröße vorgenommen werden (vgl. § 32a NBauO).
Neben Aufdach-Anlagen ergibt sich ein weiteres Erzeugungspotenzial durch Freiflächenanlagen (FFA).
Bislang waren in Niedersachsen viele potenziell geeignete Flächen für die Nutzung von Freiflächen-PV ausgeschlossen, da diese auf „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft“ unzulässig waren. Seit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) im Herbst 2022 können diese Flächen nun in die Standortsuche mit einbezogen werden.
Um den Landnutzungskonflikt (Produktion von Nahrungsmitteln vs. Energieerzeugung) auszuweichen, wäre Agri-PV eine gute Lösung. Hierbei werden gleichzeitig Nahrungsmittel und Strom produziert. Möglichkeiten für Agri-PV müssen im Einzelfall geprüft werden.
Parkplatz-PV-Anlagen bieten die Möglichkeit, ohnehin bereits versiegelte Flächen zu nutzen. Ähnlich wie bei Agri-PV ergibt sich dabei eine Doppelnutzung, die z. B. in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weitere Synergieeffekte mit sich bringt.
3. Umweltwärme
Für die Wärmeversorgung ist die Nutzung von Umweltwärme durch Wärmepumpen maßgeblich. Wärme kann so sowohl aus der Erde als auch aus Abwasser oder Umgebungsluft gezogen werden. Bei Letzterem ist jedoch der energetische Zustand der beheizten Gebäude entscheidend für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen.

Abbildung 16: Entwicklung des Endenergieverbrauchs (EEV) und der erneuerbaren Energien nach Energieträgern bis 2040 für die Samtgemeinde Elbmarsch
Erhalt natürlicher Senken
Trotz der ambitionierten Annahmen verbleiben auch im Jahr 2040 noch Restemissionen in Höhe von 8.089 Tonnen CO2-Äq. Auch wenn die Erzeugung von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom und Wärme den Endenergieverbrauch theoretisch decken könnte, ist das entscheidende Kriterium jedoch der Ausstoß von Treibhausgasen. Das heißt: Solange weiterhin fossile Energieträger zum Einsatz kommen, kann nicht von Treibhausgasneutralität gesprochen werden. Eine Ausnahme wäre es, wenn dies durch natürliche oder technische Senken/Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen würde.
In der Samtgemeinde kommt somit dem Erhalt von Waldflächen und ggf. der Wiedervernässung von Moorflächen eine große Bedeutung bei der Kompensation zu, ebenso wie eine Ausweitung des Ökolandbaus und der Schutz von Grünflächen. Besonders die letztgenannten Punkte sind aufgrund des hohen Anteils landwirtschaftlich genutzter Fläche (69 %) in der Samtgemeinde von Bedeutung.
Der Fokus bei der Konzepterstellung lag darauf, realistisch umsetzbare Maßnahmen festzulegen, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Daher wurden die Maßnahmen sowohl mit der Öffentlichkeit als auch mit den politischen Gremien im Rahmen von zwei Workshops erarbeitet.
Die insgesamt 114 Maßnahmenvorschläge aus beiden Workshops wurden durch die Klimaschutzmanagerin aufgenommen und ausgewertet. Wiederholungen und ähnlich gelagerte Themen wurden zusammengeführt, nicht umsetzbare Maßnahmen entnommen. Sämtliche Bereiche der Treibhausgasbilanzierung werden durch die Maßnahmen aufgegriffen.
Insgesamt ergaben sich aus den Workshops 32 Maßnahmen, die in die folgenden drei Handlungsfelder zusammengefasst wurden:
Die Maßnahmen des Handlungsfelds Liegenschaften kann die Samtgemeinde direkt umsetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich Verbrauchsreduktion und Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien. Dazu kommen die Kategorien Natürlicher Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen bei den eigenen Liegenschaften. In diesem Themenfeld kann die Samtgemeinde auch ihrer Vorbildfunktion nachkommen.
Unter das Handlungsfeld Infrastruktur fallen jene Maßnahmen, auf welche die Samtgemeinde nur teilweise oder indirekt Einfluss nehmen kann. Darunter fallen Maßnahmen aus dem Bereich des Ausbaus bzw. der Bereitstellung sowie der Planung der nötigen Infrastruktur. Auch Maßnahmen, bei denen die Samtgemeinde die Gemeinden in ihren Zuständigkeiten unterstützt oder mit dem Landkreis zusammenarbeitet, fallen in dieses Handlungsfeld.
Dem Handlungsfeld Beraten und Motivieren sind die Maßnahmen zugeordnet, mit denen die Samtgemeinde indirekt Einfluss nimmt auf das Handeln z. B. der Bürger, die den größten Verbraucher darstellen. Im Fokus steht dabei die Aufklärung zu verschiedenen Möglichkeiten der CO2-Einsparung und das Motivieren dazu, den Verbrauch zu senken oder anzupassen. Auch die Informationsweitergabe zu verschiedenen Themen der Klimafolgeanpassung fällt in diesen Bereich.
Die Priorisierung der Maßnahmen in hoch, mittel und niedrig erfolgte anhand der während der Workshops vergebenen Punkte, der Wirksamkeit beim Klimaschutz und der Gewichtung der Erfordernis aus Sicht der Verwaltung (zum Beispiel durch Verpflichtungen zur Umsetzung).
Die Maßnahmen wurden den politischen Gremien vorgestellt. Durch die Ratsmitglieder wurde beschlossen, nur die Maßnahmen mit hoher und mittlerer Priorisierung in das Konzept aufzunehmen, wodurch sich die Anzahl der zu beschließenden Maßnahmen auf 21 reduzierte.
Der Samtgemeinderat beauftragte schließlich die Verwaltung mit der Umsetzung der beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen sowie dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings.
Die Umsetzung vieler Maßnahmen ist bereits begonnen.
1. Beschlossene Maßnahmen des Handlungsfelds 1: Liegenschaften

2. Beschlossene Maßnahmen der Samtgemeinde Elbmarsch im Handlungsfeld 2: Infrastruktur

3. Beschlossene Maßnahmen der Samtgemeinde Elbmarsch im Handlungsfeld 3: Beraten und Motivieren

Weitere Informationen des Projektträgers unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
